Marktüberwachung harmonisierter Messgeräte und Fertigpackungen in Deutschland
Contact Points for the Market Surveillance of harmonised measuring instruments and prepackages in Germany
In Deutschland sind die Eichbehörden zuständig für die Marktüberwachung der in Verkehr gebrachten Messgeräte und Fertigpackungen gemäß § 48 MessEG.
Kontaktstellen Marktüberwachung der deutschen Eichbehörden
Kein Link verfügbar
Kein Link verfügbar
Kein Link verfügbar
Kein Link verfügbar
