Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.eichamt.de.
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) hat das Ziel, diese Webseite in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Barrierefreiheit
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Die Webseite www.eichamt.de ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Die Inhalte befinden sich aktuell in der Überarbeitung, um bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen und Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail an agme@lmg.bayern.de oder nutzen Sie die unter „Feedback und Kontaktangaben“ angegebene Telefonnummer.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich:
- PDF-Dateien sind nicht vollständig in barrierefreiem Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu überarbeitenden Dokumente verweisen wir auf eine unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Alternativtexte von Grafiken sind teilweise nicht vorhanden oder ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig.
- Bildvergrößerungen sind nicht oder nur eingeschränkt möglich.
- Strukturelemente wie Überschriften, Listen oder Tabellen sind nicht durchgehend korrekt ausgezeichnet. Title-Attribute sind teilweise irreführend.
- Formularfelder sind nur eingeschränkt zugänglich.
- Farbkontraste erfüllen nicht in allen Fällen die Anforderungen.
- Semantische Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) von Bedienelementen sind teilweise fehlerhaft oder fehlend.
- Fachsprache oder Abkürzungen sind nicht durchgehend erklärt.
- Inhalte sind nicht in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.09.2025 erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Fragen zur Webseite der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen haben, können Sie sich an folgende Stelle wenden.
Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen
c/o Deutsche Akademie für Metrologie beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht
Wittelsbacherstraße 14
83435 Bad Reichenhall
E-Mail: Schreiben Sie uns eine Nachricht
Das gilt auch für Fragen zur Barrierefreiheit. Wir werden versuchen, uns mitgeteilte Mängel zu beseitigen und Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben eine Anfrage zur Barrierefreiheit der Webseite www.dam-germany.de gestellt. Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten haben, können Sie sich an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) wenden. Das LDBV ist die zuständige Durchsetzungsstelle. Dort können Sie einen Antrag stellen, um prüfen zu lassen, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder Sie wenden sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: Schreiben Sie dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern eine Nachricht
Webseite: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung
